Audiatur et altera pars – man höre auch die andere Seite ist ein für den Rechtsstaat unverzichtbares Dogma und prägt meinen ganzheitlichen juristischen Ansatz. Im Fokus stehen die Rechtsinteressen des Mandanten und das Ziel seines Anliegens. Aber eben auch die Interessen der Anderen, seien dies potentielle Vertragspartner, Gegner, Behörden etc. Rechtsberatung zeichnet sich darin aus, dass Recht nicht nur einfach erklärt oder Probleme geprüft werden. Es geht vielmehr um das Aufzeigen von Lösungswegen und den richtigen Umgang mit rechtlichen Grenzen. Keine Lösung um jeden Preis – Lösungen und Ziele müssen stets mit dem geltenden Recht in Einklang stehen und man muss immer auch die andere Seite hören.
Ich blicke zurück auf langjährige Erfahrungen in großen Wirtschaftskanzleien, in denen ich Mandanten aus unterschiedlichen Ländern zu etlichen Fragestellung und (grenzüberschreitenden) Sachverhalten beraten habe. Meine Expertise liegt in der Beratung und in der Erstellung von Gutachten. Und wenn es nicht anders geht – dann stehe ich meinen Mandanten auch vor Behörden und Gerichten zur Seite.
Digitalisierung wird groß geschrieben. Von den Mandatsbedingungen über Gutachten bis hin zu Schriften wird Papierform vermieden, so denn das Gesetz diese nicht zwingend vorsieht.
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